Neuregelungen zum weiteren Bildungsweg nach Abschluss der Klasse 4
Gesetzlicher Weg zum Übergang in die weiterführende
Bildungseinrichtung im Schuljahr 2023/2024
Liebe Eltern,
hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 08.05.2023 zum Schuljahresablauf 2023/24. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
Nov. 2023 – Jan. 2024 Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma
über den Entwicklungsstand des Schülers
09.02.2024 Ausgabe der Halbjahresinformationen und
Ausgabe der Bildungsempfehlung
bis 01.03.2024 Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der Bildungsempfehlung mit rotem
Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab
05.03.2024 Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler,
die zum Gymnasium möchten, aber keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.
05.03. – 14.03.24 Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat
bis 01.03.2024 Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden
ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung für ein Gymnasium
mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen;
sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen
bis 08.03.2024 Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule
13.05.2024 Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit
05.06.2024 Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das
Gymnasium ausgestellt werden
bis 17.06.2024 Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am
Schuljahresende